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Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6

Auslegung von Lüftungssystemen nach DIN 1946-6

Veröffentlicht am 15.05.2020

Im Dezember 2019 wurde die DIN 1946-6 überarbeitet und neu veröffentlicht. 

  1. Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
  2. Auswahl des Lüftungssystems und Lüftungsstufen
  3. Auslegung des Lüftungssystems

1. Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen

Die Entwicklung der letzten Jahre führt im Neubau und nach Modernisierungen zu einer immer luftdichteren Gebäudehülle. Vor diesem Hintergrund fordert [DIN 1946-6] für neu zu errichtende oder lüftungstechnisch relevant (z. B. Austausch von mehr als ei- nem Drittel der Fenster) zu modernisierende Wohngebäude (bzw. Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung), dass mit einem Lüftungskonzept festgestellt  wird, ob für die betroffenen Wohnungen unter Beachtung von bauphysikalischen, lüftungs- und gebäudetechnischen sowie hygienischen/gesundheitlichen Gesichtspunkten eine lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist. Als LtM werden Einrichtungen zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung bezeichnet, die zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustauschs dienen.

LtM sind zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall und Feuchteschäden erforderlich, wenn ein definierter minimaler Volumenstrom zum Feuchteschutz durch den im Mittel in der Heizperiode gegebenen Volumenstrom durch Infiltration nicht mehr sichergestellt werden kann. Lüftungstechnische Maßnahmen sind notwendig, wenn gilt: 

Volumenstrom durch Infiltration qV,Inf,Konzept                                      <

Volumenstrom zum Feuchteschutz qv,ges,NE,FL

Bei der Festlegung, ob LtM erforderlich sind, werden nach [DIN 1946-6] berücksichtigt:

  • Gebäudeart (mehrgeschossige oder eingeschossige Wohnungen)
  • Gebäudelage (windschwach/windstark, Zuordnung nach [DIN 1946-6])
  • Luftdichtheit (nach Möglichkeit durch Messung der Luftdichtheit, sonst mit n50-Vorgabewerten nach [DIN 1946-6] in Abhängigkeit vom Bauzu- stand bzw. vom Umfang der Modernisierungs- maßnahmen)
  • Wärmeschutz (niedrig: schlechter als Wärme- schutzverordnung 1995/hoch: Wärmeschutzver- ordnung 1995 oder besser)
  • Personenbelegung (gering: ³ 40 m²/Pers. üblich z. B. im EFH/hoch: < 40 m²/Pers.)

2. Auswahl des Lüftungssystems und Lüftungsstufen

Sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig oder ist aus hygienischen (z. B. Allergiker) bzw. aus energetischen (z. B. Effizienzhaus-Anforderungen) Gründen ein Lüftungskonzept erforderlich, ist im nächsten Schritt ein geeignetes Lüftungssystem auszuwählen. Die Lüftungssysteme können nach dem Wirkprinzip systematisiert werden (siehe Bild unten).

Bei den freien Lüftungssystemen wird zwischen der Quer- und der Schachtlüftung unterschieden. Dabei kann nach [DIN 1946-6] die Querlüftung nach der Lüftungsstufe „Feuchteschutzlüftung“ oder nach der Lüftungsstufe „reduzierte Lüftung“ ausgelegt werden.

Bei den ventilatorgestützten Lüftungssystemen wird zwischen Abluft-, Zuluft- sowie Zu-/Abluftsystemen unterschieden.

Der durch Undichtheiten der Gebäudehülle verursachte Luftvolumenstrom durch Infiltration wird nach [DIN 1946-6] nicht als eigenständiges Lüftungskonzept betrachtet, wird aber bei der Auslegung der Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) berücksichtigt.

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der Baupraxis häufig mehrere Systeme in einer Wohnung zum Einsatz kommen, sind in der Neufassung der DIN 1946-6 von 2019 kombinierte Systeme aufgenommen worden. Diese lassen sich nach dem Zusammenwirken der Lüftungssysteme unterscheiden:

  • getrennt (keine Wechselwirkungen)
  • überlagernd (Wechselwirkungen z.B. durch Luft- austausch zwischen den unterschiedlich gelüfteten Bereichen einer Wohnung)
  • hybrid (mehrere Lüftungssysteme in einem Bereich, die je nach Zeitpunkt parallel oder alternativ betrieben werden)

Sind in undichten Gebäuden (z. B. im unsanierten Gebäudebestand) nach [DIN 1946-6] keine LtM erforderlich, kann der Nutzer durch die Kombination von Infiltrationslüftung mit Fensterlüftung (regelmäßiges Fensteröffnen) die Wohnungslüftung realisieren.

Auch wenn ein Lüftungssystem vorhanden ist, kann die Lüftung jederzeit durch Fensterlüftung (z. B. zur Intensivlüftung bei Lastspitzen) unterstützt werden. Die Fensterlüftung ist aber kein Lüftungssystem nach [DIN 1946-6] und wird bei der Auslegung der Lüf- tungssysteme zur Sicherstellung des erforderlichen Außenluftvolumenstroms nicht berücksichtigt.

Lüftungssysteme nach [DIN 1946-6]

Für die im Planungsprozess folgende Auslegung des Lüftungssystems ist das Verständnis der Lüftungsstufen nach [DIN 1946-6] erforderlich. In [DIN 1946-6] werden vier Lüftungsstufen definiert.

Lüftung zum Feuchteschutz:

  • notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen
  • entscheidend für Notwendigkeit von LtM (Lüftungskonzept) und möglich für Auslegung Querlüftung

Reduzierte Lüftung:

  • notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei reduzierter Abwesenheit der Nutzer oder geringerer Raumluftqualität
  • Auslegung für Systeme der freien Lüftung

Nennlüftung:

  • notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit aller Nutzer (Normalbetrieb)
  • Auslegung für Systeme der ventilatorgestützten Lüftung

Intensivlüftung:

  • zeitweilig Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)
  • Auslegung für Systeme der ventilatorgestützten Lüftung im Maximalbetrieb

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3. Auslegung des Lüftungssystems nach DIN 1946-6

¹¹¹Um den notwendigen Gesamt-Außenluftvolumenstrom für eine Nutzungseinheit in den einzelnen Lüftungsstufen bestimmen zu können, sind Anforderungen an die Nutzungseinheiten (Außenluftvolumenströme abhängig von der beheizten Wohnfläche, siehe Bild unten), an einzelne Räume (Außenluftvolumenströme beispielhaft für Ablufträume bei ventilatorgestützter Lüftung abhängig von der Raumnutzung) und an den pro Person zu realisierenden Luftvolumenstrom[1]) (nach [DIN 1946-6] im Regelfall 30 m³/ (h*Pers.), mind. aber 20 m³/(h*Pers.)). Dabei wird der notwendige Gesamt-Außenluftvolumenstrom im Regelfall als Maximalwert aus dem Vergleich des für die Nutzungseinheit erforderlichen Luftvolumenstroms mit der Summe der für die Ablufträume erforderlichen Luftvolumenströme und (falls Personenzahl bekannt) mit der Summe der personenbezogenen Luftvolumenströme bestimmt.

[1] Die personenbezogenen Luftvolumenströme können nur angesetzt wer- den, wenn die planmäßige Belegung einer Wohnung bekannt is

 

Lediglich für die Querlüftung wird in [DIN 1946-6] nach einem anderen Berechnungsalgorithmus vorgegangen, da bei diesem Lüftungssystem die Durchströmungsrichtung der Nutzungseinheiten von der Windrichtung abhängt und damit Ablufträume nicht eindeutig definiert werden können.

Notwendige Außenluftvolumenströme für Nutzungseinheiten nach [DIN 1946-6 - Vergleich der Fassungen 2009 und 2019.

                Raumnutzung

Notwendiger Abluftvolumenstrom bei                          Nennlüftung

Hausarbeitsraum

Kellerraum (z. B. Hobbyraum)

WC

 

                         20 m³/h

Küche, Kochnische

Bad mit/ohne WC

Duschraum

Sauna- bzw. Fittnesraum

 

                       40 m³/h

Die Umrechnung auf die anderen Lüftungsstufen erfolgt im Verhältnis der Außenluftvolumenströme für die Nutzungseinheit (siehe Bild oben).

Aus dem notwendigen Gesamt-Außenluftvolumenstrom resultieren die Anforderungen an die Luftvolu- menströme durch LtM für Lüftungssysteme:

qv,LtM    = qv,ges   – (qv,Inf,wirk    + qv,Fe,wirk)   

mit

qv,LtM     Luftvolumenstrom durch lüftungstechnische Maßnahmen, in m /h

qv,ges     notwendiger Gesamt-Außenluftvolumenstrom, in m³/h

qv,Inf,wirk wirksamer Luftvolumenstrom durch Infiltration, in m³/h

qv,Fe,wirk wirksamer Luftvolumenstrom durch Fensteröffnen, in m³/h

Welche Lüftungsstufe dabei durch die LtM zu realisieren ist, wird nach dem Lüftungssystem unter- schieden. [DIN 1946-6] fordert mindestens die Einhaltung der

  • Lüftung zum Feuchteschutz bei Querlüftung,
  • reduzierten Lüftung bei Querlüftung und Schachtlüftung sowie
  • Nennlüftung bei ventilatorgestützter Lüftung.

Die Auslegung für höhere Luftvolumenströme ist ausdrücklich zulässig und teilweise empfohlen.

Bei der Berechnung der Luftvolumenströme durch LtM kann bei der Auslegung von Außenbauteil-Luftdurchlässen (ALD) der wirksame Luftvolumenstrom durch Infiltration berücksichtigt werden. Während bei älteren Gebäuden aufgrund der Undichtheiten der Gebäudehülle die notwendigen Außenluftvolumenströme ganz oder zumindest teilweise durch den Volumenstrom durch Infiltration erbracht werden konnten, ist das bei neuen, dichten Gebäuden nur noch stark eingeschränkt der Fall.

Der wirksame Volumenstrom durch Infiltration wird auf der Basis von n50-Werten für das Gebäude sowie von einem systemabhängigen Volumenstromkoeffizient ez ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass wegen des variierenden Volumenstromkoeffzienten der wirksame Luftvolumenstrom durch Infiltration und im Ergebnis dessen auch der Luftvolumenstrom über ALD in Abhängigkeit vom Lüftungssystem unterschiedliche Werte annehmen.

Auch wenn Lüftungssysteme vorhanden sind, kann die Wohnungslüftung durch Fensteröffnen jederzeit unterstützt werden. Um höhere Lüftungsstufen zu erreichen, kann die Fensterlüftung ggf. sogar erforderlich sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn in einer Wohnung mit für Nennlüftung ausgelegtem Lüftungssystem eine Intensivlüftung realisiert werden soll. Für die jeweilige Auslegungs-Lüftungsstufe eines Systems muss allerdings davon ausgegangen werden, dass dieses auch bei geschlossenen Fenstern den erforderlichen Luftvolumenstrom realisiert (qv,Fe,wirk = 0 m³/h).

[DIN 1946-6] DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung; 2019-12

 

Quelle: Forum Verlag PlanungsPraxis Lüftung in Wohngebäuden

Bildquelle: ronstik – stock.adobe.com

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