Am 06.11.2020 wurde die neue HOAI 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Lesen Sie hier im kompakten Überblick, welche Änderungen sich für Sie als Architekt/Ingenieur ergeben.
Veröffentlicht am 12.11.2020
Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich§ 650q Abs. 2 BGB muss geändert werdenBerechnung der Vergütung muss nicht mehr zwingend nach HOAI erfolgenHonorartafeln als OrientierungswerteKeine Vorgaben der HOAI 2021 für Vergütung der Besonderen LeistungenBenennung einzelner Honorarzonen und deren Planungsanforderungen entfälltÄnderung § 7Hinweis bei Arbeiten mit VerbrauchernBonus- Malushonorar kann weiterhin vereinbart werdenBerechnung des Honorars bei Änderungen des LeistungsumfangsRegelungen zu Zahlungen entfallenBeratungsleistungen inh Anlage 1 gelten als weitere FachplanungsleistungenÄnderungen der HOAI ab 01.01.2021 gültigDer Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 04.07.20…