Schlechte Verglasungen und niedrige Rahmendämmung sowie undichte Anschlussfugen tragen durch den Kaltluftabfall zu einem unbehaglichen Raumklima und einem erhöhten Primärenergiebedarf bei.
Der Einbau, der Ersatz oder die Erneuerung von Fenstern erhöht die Behaglichkeit im Innenraum und verbessert den Schallschutz eines Gebäudes.
Fenster sollten auf jeden Fall ausgetauscht werden, wenn
der Rahmen aufgrund seines schlechten Zustands saniert werden muss,
Außenwände gedämmt werden oder
Einfachverglasungen vorhanden sind.
Beim Austausch von außen liegenden Fenstern ist zu beachten, dass diese dichter sind als die alten Fenster und sich deshalb ohne das gleichzeitige Dämmen der Außenwände Schimmel bilden kann. Durch den Einbau neuer Fenster werden unkontrollierte Lüftungsverluste vermieden, jedoch kann sich an der ungedämmten Außenwand, die das kältere Bauteil darstellt, Feuchtigkeit niederschlagen. Dies kann zur Schimmelbildung z. B. an der raumseitigen Laibungsfläche der Außenwand führen.
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Anforderungen nach GEG
Nach dem GEG gelten für die Bauteilgruppe Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden, die das Gebäude gegen Außenluft abgrenzen, bei Wohngebäude mit einer Innentemperatur ³ 19 °C sowie für Nichtwohngebäude, die eine Innentemperatur von 12 bis < 19 °C erreichen, nachfolgende Anforderungen.
Bauteil
Wohngebäude
Nicht-wohngebäude
Höchstwert
Wärmedurchgangskoeffizient Umax
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
Einbau zusätzlicher Vor- und Innenfenster
Fenster und Fenstertüren
UW = 1,3 W/(m2K)
UW = 1,9 W/(m2K)
Dachflächen-fenster
UW = 1,4 W/(m2K)
UW = 1,9 W/(m2K)
Sonderverglas-ungen
UW/Ug = 2,0 W/(m2K)
UW/Ug = 2,8 W/(m2K)
Ersatz der Verglasung oder des verglasten Flügelrahmens
Fenster und Fenstertüren, Dachflächen-fenster
Ug = 1,1 W/(m2K)
ohne Anforderung
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
Vorhangfassa-den, Pfosten-Riegel-Konstruktion nach DIN EN ISO 12631
Uc = 1,5 W/(m2K)
Uc = 1,9 W/(m2K)
Vorhangfassa-den, Pfosten-Riegel-Konstruktion nach DIN EN ISO 12631 mit Sonderverglas-ung
Uc = 2,3 W/(m2K)
Uc = 3,0 W/(m2K)
Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanis-mus
UW = 1,6 W/(m2K)
UW = 1,9 W/(m2K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
Ersatz der Verglasung oder des verglasten Flügelrahmens
Glasdächer
UW/Ug = 2,0 W/(m2K)
UW/Ug = 2,7 W/(m2K)
Ersatz der Sonderverglasung oder des verglasten Flügelrahmens
Fenster und Fenstertüren, Dachflächen-fenster mit Sonderverglas-ung
Ug = 1,6 W/(m2K)
ohne Anforderung
Einbau neuer Außentüren (ohne rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen)
U = 1,8 W/(m2K)
Türfläche
Wärmedurchgangskoeffizient Umax für Wohn- und Nichtwohngebäude für die Bauteilgruppe Fenster, Türen, Glasdach und Vorhangfassade
Voraussetzung für den Ersatz einer Verglasung ist, dass der Flügelrahmen die neue Verglasung aufnehmen kann. Ist die Glasdicke im Rahmen dieser Austauschmaßnahme aus technischen Gründen begrenzt, gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,3 W/(m2K) eingebaut wird. Finden diese Maßnahmen an Kasten- oder Verbundfenstern statt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarotreflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität eh £ 0,2 eingebaut wird.
Sonderverglasungen sind dabei
Schallschutzverglasungen mit einem bewerten Schalldämmmaß von Rw,R ³ 40 dB (DIN EN ISO 717-1),
Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschuss-, Durchbruch- oder Sprengwirkungshemmung sowie
Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas und einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm (DIN 4102-13).
Einbau neuer Fenster und Dämmen der Fassadenfläche
Wird auf die Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes Dämmung aufgebracht, ist es notwendig, auch die Laibungen der Fenster zu dämmen. Ein Verzicht der Dämmung in den Laibungen oder eine zu geringe Stärke führt mit großer Wahrscheinlichkeit zur Schimmelbildung an den Innenlaibungen. Bäder und Küchen sind hier durch die hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen am häufigsten betroffen.
Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollte der Fensterrahmen in den Laibungen mindestens 3 bis 4 cm mit einer Dämmung der WLG 040 überdämmt werden. Informationen zu Ausführungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Wärmebrücken gibt die DIN 4108 Beiblatt 2.
Beim Fugenanschluss ist darauf zu achten, dass die Fugen zwischen Baukörper und Blendrahmen mit Dämmstoff (≥ 10 mm) ausgefüllt werden.
Bei der Sanierung ist es sinnvoll, das Fenster außen bündig mit der Putzebene zu setzen. Es entstehen zwar Mehrkosten durch das Beiputzen der Innenlaibungen und die Erneuerung bzw. Verbreiterung der Fensterbänke, jedoch ist es so möglich, die Dämmung über den Rahmen zu ziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich der Lichteinfallswinkel nicht wesentlich verändert.
Überdämmung des Rahmens beim Anschluss an Mauerwerk Quelle: Christine Uske
Wird das neue Fenster wieder an die Stelle des alten gesetzt, muss entweder die Größe des Fensters verkleinert oder evtl. der alte Putz in den Laibungen abgeschlagen werden, um die entsprechende Dämmung in der Laibung aufbringen zu können.
Fensteranschlüsse wurden früher oft mit einem Maueranschlag versehen. An der Fassadenseite beträgt die sichtbare Breite des Blendrahmens meist nur 2 bis 3 cm, was das Aufbringen einer Dämmung in der Laibung unmöglich macht. Hier gibt es zwei Lösungen: die alten Maueranschläge am Fenster umlaufend abschneiden und mit einer Dämmung in der vorhandenen Stärke des Anschlags ergänzen. Diese Lösung kann jedoch hohe Kosten verursachen, da die Fensterbank und der Sturz des Fensters ebenfalls mit abgeschnitten werden müssen und diese früher oft statische Funktionen hatten.
Überdämmung des Rahmens beim Anschluss an das Mauerwerk Quelle: Christine Uske
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Maueranschlag zu erhalten und beim Austausch der Fenster den Blendrahmen aufzudoppeln. Der Fensterrahmen kann dann in entsprechender Stärke überdämmt werden. Nachteilig ist hier, dass sich durch den breiten Blendrahmen die Glasfläche verringert, was zu Verlusten der Beleuchtungsstärke im Innenraum führt. Ebenso wird das Fassadenbild durch die Verkleinerung der Fensterausschnitte verändert.
Überdämmung des Rahmens beim Anschluss mit Maueranschlag Quelle: Christine Uske
Schimmelpilzfreie Teilmodernisierung mit Fenstern
Oft werden bei energetischen Sanierungen, gerade bei der Inanspruchnahme von KfW-Fördergeldern, Fenster als Einzelmaßnahmen ausgetauscht. Dies kann, wenn dann der U-Wert der Wand höher ist als der des neuen Fensters, zur Schimmelbildung in den Laibungen führen. Für einen schimmelpilzfreien Austausch wurde daher vom Verband Fenster + Fassade (VFF) ein Merkblatt mit „Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern“ (ES. 06: 2015-09) herausgegeben.
Durch den Austausch von alten Fenstern und die damit verbundene verbesserte Luftdichtheit der Gebäudehülle kommt es i. d. R. zu einer erhöhten Raumluftfeuchte. Diese kann dann im Bereich der Fensterlaibungen, die eine Wärmebrücke darstellen, aufgrund von Tauwasserbildung zur Schimmelbildung führen. Es werden zusätzliche flankierende bauliche Maßnahmen notwendig.
Wärmebrücken tauchen meist erst nach dem Ausbau der alten Fenster auf. Diese Schwachstellen, wie z. B. Stahlträger im Sturzbereich, undichte Rollokästen, durchlaufende Fugen im Bereich der Fensterbretter des unteren Anschlusses, müssen durch zusätzliche Dämmmaßnahmen am Baukörper kompensiert werden. Die Gefahr von Tauwasser- und Schimmelbildung ist im Leibungsbereich sehr hoch, wenn dort der U-Wert der Außenwand über 1,0 W/(m2K) liegt.
Einbausituationen im Bestand
Einbausituationen von Fenstern im Bestand Quelle: C. Uske
Schimmelpilz kann nach der Sanierung nur vermieden werden, wenn nach erfolgtem Fenstertausch die raumseitige Oberflächentemperatur in den Anschlussbereichen zwischen Fenster und Baukörper (Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,7) im Verhältnis zum unsanierten Zustand erhöht wird. Ebenso ist für einen ausreichenden Luftwechsel zu sorgen.
Um die Oberflächentemperatur in den Anschlussbereichen zu erhöhen, sind flankierende bauliche Maßnahmen notwendig. Nachfolgend sind Maßnahmen für mittig eingebaute Fenster dargestellt.
Mögliche Sanierungsmaßnahmen Quelle: C. Uske
Im Merkblatt des VFF wurden in der nachfolgenden Tabelle in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes Sanierungsmaßnahmen ausgewählt, die eine Mindestlösung darstellen, um Schimmel im Anschlussbereich zu vermeiden.
Abhängigkeit der Baualtersklassen Quelle: VFF
Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen gelten für Fenstersysteme mit einer Bautiefe von 68 mm und größer.
Bei Fachwerkhäusern ist immer eine Innenleiste (WLG 035) im Anschlussbereich ausreichend.
Ein weiteres Problem stellt der Fenstersturz dar. Hier sind höhere Sanierungsmaßnahmen notwendig als in den Laibungen. Werden an der Stirnseite und/oder auf der Unterseite mindestens 2 cm Putzträgerplatten aufgebracht, sollte dieser Anschluss ebenfalls funktionieren.
Bei bestehenden alten Rollokästen sind der luftdichte Anschluss und ein Dämmen oft nur schwer umzusetzen. Rollladenkästen stellen eine Wärmebrücke dar, weshalb sie beim Fensteraustausch mit saniert werden müssen. Verschiedene Hersteller bieten zwischenzeitlich Systeme an, bei denen ein Dämmkasten in den bestehenden Rollokasten eingesetzt wird.
Nachträglich gedämmter Rollokasten Quelle: C. Uske
Im oberen Bild werden Sanierungsmaßnahme im Anschlussbereich vorgeschlagen, die jedoch im Einzelfall rechnerisch zu prüfen sind.
Bei der Montage der Fenster sind in jedem Fall der „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung“ sowie das Merkblatt des VFF „Lüftung von Wohngebäuden“ (ES 05) zu beachten.
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