Loading Map

No Results Found

Hersteller und Dienstleister für Einfriedungen und Sichtschutz

Einfriedungen sollen das Grundstück grundsätzlich vor Fremdeinwirkung und Beeinträchtigungen von außen schützen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Einwirkungen vom Mensch, Tier oder der Natur stammen. Sie befinden sich entweder an oder auf der Grenze des Grundstücks. Einfriedungen sollen helfen, das Grundstück sowie das Gebäude vor Vandalismus, ungewollter Einsicht, Wildtieren und Witterungseinwirkungen zu schützen. Gleichzeitig dient sie auch als optische Grenze für das Grundstück, die für jedermann sichtbar sein soll. Die Anlagen können das Grundstück nur teilweise oder gänzlich nach außen abgrenzen. Einfriedungen fallen unter den Bereich der Außenanlagen. Um am Ende keinen Streit mit den Nachbarn zu riskieren und auch die vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen einzuhalten, finden Sie hier passende Hersteller und Dienstleister für Einfriedungen, die Ihnen natürlich auch bezüglich gesetzlicher Regelungen beratend zur Seite stehen.

Was ist der Unterschied zwischen offenen, geschlossenen, lebende und toten Einfriedungen?

Offene Einfriedungen: Im Gegensatz zu geschlossenen Einfriedungen sind offene Einfriedungen licht- und luftdurchlässig. Ein vollständiger Sichtschutz ist somit nicht gegeben. Beispiele hierfür sind z. B. Drahtzäune sowie Zäune, bei welchen die Latten einen entsprechenden Abstand aufweisen.

Geschlossene Einfriedungen: Diese Variante bietet einen überwiegenden bis kompletten Sichtschutz des Grundstücks. Beispiele für eine geschlossene Einfriedung  sind beispielsweise blickdichte Zäune, Mauern oder auch Holzwände. Achtung: Bei Beeinträchtigungen der Nachbarn können schnell Streitigkeiten entstehen.

Lebende Einfriedungen: Lebende Einfriedungen sind pflanzlichen Ursprungs, wie beispielsweise Sträucher, Hecken oder Bäume. Ein geschlossener und dichter Sichtschutz ist hier nur bedingt gegeben. Dieser wird mit den Jahren und dem Wachstum der Pflanzen dichter und geschlossener. Achtung: Hierbei sind die Grenzabstände für Hecken zum Nachbargrundstück zu beachten.

Tote Einfriedungen: Hierbei handelt es sich nicht um Einfriedungen pflanzlicher, sondern „toter“ Materie. Beispiele dafür sind Gartenzäune oder –mauern.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bepflanzung

Fassaden- und Dachbegrünung

Mauern- und Stützmauern