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Klimaanpassungsgesetz beschlossen: Was bedeutet das?

Am 13.07.2023 billigte das Bundeskabinett den Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz. Es soll die Bevölkerung und die Umwelt durch vorsorgende, risikobasierte Anpassungen vor den Auswirkungen der Klimakrise schützen.

Inhaltsverzeichnis

Für Einsteiger: Was ist Klimaanpassung?

Der drastische Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau lässt sich nicht mehr verhindern. Im Pariser Klimaabkommen einigten sich die Akteure 2016 darauf, den Temperaturanstieg auf 1,5° C bis zur Jahrhundertwende durch gemeinsame Anstrengungen zum Schutz des Klimas zu begrenzen. Inzwischen ist jedoch absehbar, dass dieser Wert bereits 2030 erreicht wird.

Foto eines Waldes. Ein Teil des Waldes ist abgeholzt und vertrocknet, die restlichen Bäume sehen nicht gesund aus.
Auch in Deutschland sieht die Auswirkungen des Klimawandels offensichtlich. Lange Trockenperioden schaden den heimischen Wäldern.
Foto: stock.adobe.com/Berit Kessler

Um die negativen Folgen des Klimawandels wie der Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer von Extremwettereignissen wie Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern und die Klimaresilienz zu erhöhen, müssen Bund und Länder weitreichende Klimaanpassungsmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen typischerweise Maßnahmen wie z.B. die Entsiegelung von Flächen, Regenwassermanagement oder die Förderung grüner Infrastruktur.

Ziel der Klimaanpassung ist der Schutz der Bevölkerung, Natur und Infrastruktur vor den oben genannten Folgen des globalen Temperaturanstiegs. „Mit Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können wir nicht nur Schäden abmildern, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessern“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu dem neuen Klimaanpassungsgesetz.

Herausforderungen der Klimaanpassung

Klimaanpassung ist ein interdisziplinäres Feld mit vielen Akteuren. Verschiedene Verwaltungsebenen sind ebenso beteiligt wie Wissenschaftler oder Planer. Gleichzeitig gibt es keine universellen Anpassungsstrategien, da die Wahl der Maßnahmen immer von den konkreten lokalen Gegebenheiten abhängt. Diese verschiedenen Aspekte bekommen mit Hilfe des neuen Gesetzes einen strategischen Rahmen.

Klimaanpassung: Eine Aufgabe für Kommunen und Verwaltungen

Der Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sieht vor allem die Verwaltungsorgane in der Pflicht. Für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen.

Die Klimaanpassungsmaßnahmen sollen auf einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage umgesetzt werden. Hierbei sind eine verpflichtende Klimarisikoanalyse sowie die Festlegung messbarer Ziele und die Implementierung zielführender Monitoringmaßnahmen vorgesehen.

Inhalte und Ideen des Gesetzesentwurfs

Zunächst soll durch das Klimaanpassungsgesetz der strategische Rahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden.

Klimarisikoanalyse

Die Basis der Klimaanpassungsmaßnahmen ist die sog. Klimarisikoanalyse. Die Klimarisikoanalyse umfasst die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels sowie eine Analyse der bereits eingetretenen Folgen. Die Klimarisikoanalyse des Bundes dient dabei als Grundlage, kann jedoch von Ländern und Gemeinden durch möglichst regionale Daten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergänzt werden. Die Klimarisikoanalyse muss mindestens alle zehn Jahre aktualisiert werden.

Klimaanpassung

Entsiegelung von Flächen – Regenwasser, Umwelt und Versickerung

Täglich werden in Deutschland über 50 Hektar Fläche bebaut und versiegelt. Im Sinne eines ökologisch-nachhaltigen Bauens ist es aber unabdingbar, die Versickerung des Niederschlagswassers auf Flächen zu sichern oder ggf. zu erhöhen. Ziel davon ist, Regenwasser in den natürlichen Wasserkreislauf einzuspeisen sowie Engpässe im Kanalnetz und Überflutungen zu vermeiden.

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Fortlaufendes Monitoring und messbare Indikatoren

Sowohl Bund als auch Länder erarbeiten eigene Klimaanpassungsstrategien. Die Bundesregierung legt zuerst eine verbindliche und vorsorgende Klimaanpassungsstrategie fest und setzt diese um. Die darin festgelegten Ziele sollen alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Zudem müssen sich die Ziele messbare Indikatoren für die Zielerreichung enthalten und durch geeignetes und verbindliches Monitoring überwacht werden.

Die Klimaanpassungsstrategien der Länder sehen ähnliche Rahmenbedingungen vor: Ziele müssen messbare Indikatoren erreichen und durch eine geeignete Monitoring-Strategie überwacht werden. Jedoch sollen die festgelegten Ziele nur alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Zudem werden den Ländern Berichtspflichten auferlegt: Sie müssen alle zwei Jahre dem zuständigen Bundesministerium berichten.

Blick von oben auf Laptop auf grünem Gras mit grünen Ordner, Schnellheftern und Büromaterialien um den Laptop herumverteilt.
Die Bundesregierung möchte die Ziele durch messbare Indikatoren und verbindliches Monitoring überwachen.
Foto: stock.adobe.com/Designpics

Berücksichtigungsgebot

Besonders hervorzuheben ist auch das Berücksichtigungsgebot: Alle Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei anfallenden Entscheidungen die bereits eingetretenen und zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen. Die Zielsetzung des Klimaanpassungsgesetzes ist somit bereits bei der Planung fachübergreifend und integriert zu beachten. So sollten z.B. versiegelte Böden, deren Versieglung nicht mehr für die Nutzung des Areals erforderlich, entsiegelt werden.

Cluster: Definierte Handlungsfelder

Zur besseren Übersicht sind mindestens die folgenden Handlungsfelder definiert:

      • Cluster Wasser mit Wasserwirtschaft, Meeresschutz und Fischerei
      • Cluster Infrastruktur mit Gebäude, Energieinfrastruktur und Verkehr
      • Cluster Land und Landnutzung mit Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Boden
      • Cluster Gesundheit mit menschliche Gesundheit
      • Cluster Wirtschaft mit Industrie, Gewerbe und Finanzwirtschaft
      • Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz
      • Cluster mit übergreifenden Handlungsfeldern

Das Bundeskabinett hat den Beschluss am 13.07.2023 gebilligt. Im nächsten Schritt muss das Gesetz noch dem Bundesrat und dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt werden. Doch bei der Klimaanpassung ist Eile geboten: Auch Sie haben bestimmt bereits die Auswirkungen des graduellen Temperaturanstiegs in Ihrer Gemeinde bemerkt. Wappnen Sie sich und Ihre Heimat gegen die Folgen des Klimawandels.