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DIN 18318: Pflaster und Gefälle, Fugen und Maßtoleranzen

Die DIN 18318 gehört zur Gattung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und ist damit thematisch Teil der VOB. Im Rahmen der Veröffentlichung des VOB-Gesamtbandes im September 2019 wurde auch die (ATV) DIN 18318 grundlegend überarbeitet. Seitdem gilt sie nicht ausschließlich für Verkehrswegebauarbeiten und die ungebundene Pflasterbauweise, sondern umfasst alle Pflasterdecken samt gebundener Bauweise. Die DIN 18318 gilt in ihrer fachtechnischen Ausgestaltung grundsätzlich als Ergänzung zur DIN 18299. Was beinhaltet die DIN 18318 und was sollten Auftraggeber und umsetzende Gewerke bei der normgemäßen Gestaltung von Pflasterflächen beachten?

Inhaltsverzeichnis

Was besagt die DIN 18318?

Die DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“ wird in der Praxis stets für Straßenbefestigungen mit Pflastersteinen und Pflasterplatten herangezogen. Aber auch bei größeren Pflasterflächen wie öffentlichen Plätzen oder privaten Höfen findet die Norm Anwendung.

Die DIN 18318 legt dabei die zu verwendenden Materialien und die unterschiedlichen Bauweisen im Umgang mit Pflastersteinen und Platten fest. Die am häufigsten verwendeten Pflasterbautechniken sind:

• Unterlagen aus Tragschichten ohne Bindemittel (ATV DIN 18315)

• Unterlagen aus Tragschichten aus Dränbeton (ATV DIN 18316)

• Unterlagen aus wasserdurchlässigen Asphalttragschichten (ATV DIN 18317)

Auch bei dem Bau von Entwässerungsrinnen mit Pflastersteinen und Platten sowie deren Einfassungen gibt die DIN 18318 zusätzlich Maßtoleranzen vor.

Inhaltsverzeichnis der DIN 18318

Vorwort

Normative Verweise: Für die verwendeten Stoffe und Bauteile gelten die DIN-Normen und einschlägige weitere Regelwerke (z. B. die FLL für Bettungs- und Fugenstoffe)

Hinweise für die Aufstellung der Leistungsbeschreibung

Geltungsbereich

Stoffe, Bauteile

Ausführung

Nebenleistungen, Besondere Leistungen

Abrechnung

Für was gilt die DIN 18318 nicht?

Sobald auf wasserundurchlässigen Betten (z. B. Mörtelbettung) gepflastert wird, besitzt die DIN keine Gültigkeit mehr. Das ist auch der Fall bei Pflasterarbeiten an Decken oder innerhalb von Bauwerken oder bei Bettung auf Stelzlager oder auf Dränmatten. Gleiches gilt für das Verlegen von Keramik wie Fließen, Platten oder Mosaike (ATV DIN 18352).

Grundsätzlich war es ein Hauptziel des Hauptausschusses Tiefbau (HAT), mit der Novellierung 2019 die DIN 18318 scharf von der DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ und der DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ abzugrenzen.

Das zeigt sich vor allem in Kapitel 3: Ausführung, worin das Hauptaugenmerk auf den unterschiedlichen Herangehensweisen für Betonpflaster und Natursteinpflaster liegt.

DIN 18318 Abschnitt 3: Ausführung

Die ATV DIN soll wie alle technischen Vertragsbedingungen dafür sorgen, dass die beauftragte Pflasterfläche bei Abnahme fehlerlos und regelkonform ist und die anschließende Abwicklung reibungslos abläuft. Zwar beinhaltet die DIN 18318 indirekt auch immer Sicherheitsaspekte, dennoch liegt der Schwerpunkt im Kontext der VOB stark auf der planmäßigen Ausführung der Pflasterflächen.
Damit dies möglich ist, geht die DIN 18318 detailliert auf folgende Ausführungsmöglichkeiten ein:

Ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge
Gebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge
Versickerungsfähige Pflasterdecken und Plattenbeläge
Einfassung und Entwässerungsrinnen

Diese sollen aber nicht bei jeder Witterung durchgeführten werden, sondern prinzipiell nur bei Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad Celsius. Sollte der Auftraggeber bei abweichenden Witterungsverhältnissen dennoch eine Ausführung der Pflasterarbeiten wünschen, handelt es sich nicht mehr um normal erforderliche Leistungen, sondern um besondere Leistungen.
Bei Pflasterarbeiten werden Flächen nicht nur versiegelt, sondern des Öfteren müssen Bäume und Pflanzen den Steinen weichen.

Gefährdete Vegetationsflächen

Um diesen Vorgang so schonend wie möglich zu gestalten, verweist die DIN 18318 im Abschnitt 3.1.6 auf den Vegetationsschutz hin. Dort stehen gefährdete Vegetationsflächen und der Schutz von Baum- und Pflanzenbeständen im Fokus. Konkretisiert wird das Ganze aber durch die zusätzliche Anwendung der DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau“.

Dieser zusätzlich „nachhaltige“ Fokus ist auch hinsichtlich einer möglichen späteren Entsiegelung der Flächen essentiell, da diese Möglichkeit mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel vor allem bei brachliegenden Flächen immer wieder vorgenommen wird.

Damit bereits in der Planungsphase mögliche Baumängel bedacht werden können, widmet die DIN 18318 ein Unterkapitel möglichen Bedenken bei der Umsetzung von Pflasterflächen.

Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B

In Abschnitt 3.1.2 spricht die DIN 18318 im Bezugnahme auf den Teil B der VOB mögliche Bedenken bei der Ausführung von Pflasterflächen an:

→Ungenügende Beschaffung, Tragfähigkeit oder unzureichende Wasserdurchlässigkeit der Unterlage bei Pflasterflächen

→ Abweichungen der Unterlage von der planmäßigen Neigung, Höhenlage oder Ebenheit

→ Unzureichende planmäßige Neigung

→ Fehlende Entwässerungseinrichtungen

→ Unzureichende oder fehlende Angaben für die Anordnung von Bewegungsfugen bei gebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen, Einfassungen und Entwässerungsrinnen.

Ein Mittel zum Zweck sind dabei die vorgegebenen Maßeinheiten und Abweichungstoleranzen.

Auch das beinhaltet die DIN 18318: Vegetationsschutz, an den Stellen, wo er möglich und umsetzbar ist (© srckomkrit – stock.adobe.com)

Maßtoleranzen in der DIN 18318

Gleiche Nenndicke der Pflastersteine und Platten sowie gleichmäßiges Fugenbild im Reihenverband gehören zu den goldenen Regeln des Pflasterns. Dabei sollen Fugen stets gleich einem Viertel der Länge der Steine und Platten entsprechend und Pflasterklinker sowie Pflasterziegel flach verlegt werden.

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Die Neigung begehbarer und befahrbarer Pflasterflächen

Abhängig von der Nutzung und des Materials setzt die DIN 18318 bestimmte Mindestneigungen für Pflasterflächen fest. So darf bei begehbaren Flächen die Neigung bei Platten und Pflastersteinen aus Beton oder Pflasterziegel aus Naturstein 1,5 Prozent nicht unterschreiten.


0,5 Prozent mehr, demnach 2 Prozent, beträgt die Mindestneigung bei spaltrauen oder unbearbeiteten Pflastersteinen aus Naturstein.


Bei befahrbaren Flächen hingegen beträgt die Mindestneigung bei gleichen Materialien 2 bzw. 3 Prozent. Dabei räumt die DIN 18318 in der Praxis aber eine Abweichung von plus/minus 0,4 Prozent ein.

Randeinfassungen mit Steinrahmung

Bei Einfassungen der Pflasterflächen mit Bordsteinen oder anderem Steingut muss die so entstandene Schwelle flucht- und höhengerecht hergestellt werden. Dabei gilt quasi der goldene Schnitt des Pflasterns: Die Oberfläche der Bezugsachse und die Sollhöhe dürfen maximal einen Unterscheid von 20 mm aufweisen. Das gilt insbesondere bei Abweichungen der Flucht an den Stoßfugen der Einfassungen in Vorder- und Auftrittsflächen – bei ebener Oberfläche beträgt sie maximal 2 mm, bei spaltrauer Oberfläche 5 mm.

Was nicht passt, wird passend gemacht

Pflastern braucht Erfahrung und Fingerspitzengefühl, aber nicht zuletzt Normung, Richtlinien und technische Regeln. So existieren laut DIN 18318 bezüglich der maßgetreuen Umsetzung 4 Grundregeln für den Bau von Pflasterflächen:

  1. Plattenbeläge und Pflasterdecken müssen höhengleich sein
  2. Aneinander liegende Platten oder Steine dürfen maximal 2 mm Höhenunterschied aufweisen
  3. Bei unbearbeiteten, spaltrauen und grob bearbeiteten Steinen oder Platten sind Absätze und Höhenversprünge bis 5 mm erlaubt.
  4. Plattenbeläge und Pflasterdecken müssen generell 7 mm über der Oberfläche von angrenzenden Randeinfassungen, Einbauten, Entwässerungsrinnen und Abläufen liegen. Jedoch beinhaltet die DIN 18318 hierbei eine Kulanz von +/- 3 mm.

Diese Grundregeln gelten sowohl für die gebundene wie auch für die ungebundene Pflasterbauweise. Dennoch müssen bei ungebundenen Pflasterflächen weitere Faktoren berücksichtigt werden. So muss die Bettung und die Fugenfüllung ohne Bindemittel ausgeführt werden und der Bettungsstoff muss stets auf die Unterlage abgestimmt und filterstabil sein.

Die Dicke der Bettung sollte im verdichteten Zustand 40 mm mit einer möglichen maximalen Abweichung von +/- 10 mm betragen – bei spaltrauen Pflastersteinen oder verwendetem Naturstein gilt 0 mm +/- 15 mm.

Das verwendete Gesteinskörnungsgemisch sollte einen Durchmesser von maximal 5 mm haben. Diese Größe ist aber variabel in Bezug auf die Anforderungen, die unterschiedliche Nutzarten der Pflasterfläche mit sich bringen.

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Aus den Fugen geraten

Die Fugen am Rad der Zeit … haben so gar nichts mit unserem Thema zu tun. Außer, dass auch die Fugen oder Speichen dem Rad Stabilität und Form geben. Ähnlich verhält es sich auch bei einer Pflasterfläche. Nicht die Pflastersteine oder Platten sorgen für den Zusammenhalt der Fläche, sondern die Fugen. Deshalb ist es wichtig, dass die Fugen gleichmäßig ausfallen – mal ganz von der Ästhetik abgesehen.

Bei Betonpflastersteinen und –platten gibt die DIN 18318 bei Verwendung von Materialien mit einer Nenndicke von bis zu 100 mm eine Breite von 4 mm mit einem Spielraum von +/- 2 mm an. Bei entsprechen größeren Baustoffen sollte mit einer Breite von 6 mm samt +/- 3 mm Abweichung agiert werden.

Bei Naturstein mit nicht gesägten Seitenflächen sind bei Pflastersteinen und Platten einer Nenndicke von bis zu 120 mm 10 mm Breite Fugen mit einer möglichen Abweichung von +/- 5 mm umzusetzen. Nimmt die Nenndicke der Baustoffe entsprechend zu, sollte auf eine Fugenbreite von 15 mm, geschweige denn 5 mm, zurückgegriffen werden.

In die Fugen geraten

Ebenso wichtig wie die richtigen Fugenabstände ist das Füllmaterial. Denn nur so können sich Pflasterflächen ausdehnen oder „zusammenziehen“. Dabei steht wieder der Nutzungszweck der Fläche im Vordergrund: Bei begehbaren Flächen sollte ein Gesteinskörnungsgemisch mit 2 mm Durchmesser verwendet werden. Bei befahrbaren Flächen ist eine entsprechend grobkörnigere Mischung mit etwa 5 mm Durchmesser einzusetzen.

Um die Statik und Belastbarkeit der Pflasterfläche garantieren zu können, muss das Körnungsgemisch eingekehrt und eingeschlämmt werden. Anschließend wird der überschüssige Fugenstoff entfernt und die Fugen verdichtet. Das Endergebnis sollte sein, dass die Fugen vollständig, d. h. bis zum oberen Rand der Pflastersteine und Platten gefüllt sind.

Nicht viel hängengeblieben?

Damit die einzelnen Pflastersteine oder Platten nicht aus den Fugen geraten, werden bei gebundener Bauweise sog. Haftbrücken aus zementhaltigem Mörtel eingesetzt, um sie in der Bettung zu verankern. Wichtig dabei ist aber, dass die Wasserdurchlässigkeit der Bettung im Bereich der Fugen nicht beeinträchtigt werden darf.

Eine Kennzahl dafür ist die sog. Haftzugfestigkeit zwischen Baustoffunterseiten und Bettung. An deren Ausgestaltung die DIN 18318 in Tabelle 7 genau Anforderungen stellt.

Fazit

Die DIN 18318 hat als ATV Norm zum Hauptziel, technische Vertragsbedingungen zu liefern, die eine mängelfreie Ausführung sämtlicher Pflasterarbeiten ermöglicht. Damit umfasst sie neben bürokratischen Tätigkeiten viel handwerkliche Technik und Ingenieurswissen.

Für die Praxis hält sie von Vergabe bis Abnahme und Abrechnung alles nötige Wissen und Handlungsempfehlungen parat und erleichtert damit allen Beteiligten den Bauablauf.

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Quellen: „VOB und BGB am Bau“, Neue Landschaft

Bildquelle Header: © Patryk Kosmider – stock.adobe.com