Bei der Verlegung von Entwässerungsrohren im GaLaBau gibt es einige Dinge zu beachten, um schlussendlich ein gutes Arbeitsergebnis zu erlangen – vom Transport, über die Herstellung der Leitungsgräben, bis hin zum korrekten Einhalten der Mindestabstände bei mehreren Rohren in einem Graben.
Inhaltsverzeichnis
Transport und Lagerung
Vor dem Abladen auf der Baustelle sind Rohre auf Beschädigungen und Risse zu kontrollieren. Beschädigte Rohre dürfen nicht eingebaut werden.
Abwerfen, Fallenlassen sowie hartes Aneinanderschlagen der Paletten, Rohre und Zubehörteile sind zu vermeiden, insbesondere bei Steinzeug- und Betonrohren.
Die Lagerzeit von Rohren und Formteilen im Freien darf ein Jahr nicht überschreiten, um unerwünschten Einwirkungen auf die Materialeigenschaften durch UV-Strahlung vorzubeugen. Bei extremer Hitze im Sommer sollten die Rohre vor zu starkem Aufheizen geschützt werden. Lagerung im Schatten oder Abdecken der Rohre mit heller, lichtundurchlässiger Plane ist sinnvoll.
Um Verformungen zu vermeiden, ist auf eine ebene Lagerung zu achten. Dichtungsmaterial sollte in Innenräumen deponiert werden, im Winter am besten in geheizten Räumen.
Die Herstellung der Leitungsgräben
Das Herstellen der Rohrgräben erfolgt nach DIN 4124. Insbesondere sind hier Regelungen für den erforderlichen Grabenverbau, abhängig von Grabentiefe und Bodenverhältnissen, aufgeführt.
Die erforderliche lichte Mindestbreite von Leitungsgräben ergibt sich ebenfalls aus DIN 4124, deren Vorgaben zudem meist als Grundlage für die Abrechnung der Grabenarbeiten dienen:
Regelverlegtiefe
bis 0,7 m
über 0,7 m bis 0,9 m
über 0,9 m bis 1,0 m
über 1,0 m bis 1,25 m
lichte Mindestbreite
0,3 m
0,4 m
0,5 m
0,6 m
Tabelle 1: Lichte Mindestbreite für Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum nach DIN 4124
äußerer Leitungs- bzw. Rohrdurchmesser OD
lichte Mindestbreite b [in m]
verbauter Graben
geböschter Graben
Regelfall
Umsteifung
β ≤ 60°
β > 60°
bis 0,4 m
b = OD + 0,4
b = OD + 0,7
b = OD + 0,4
über 0,4 m bis 0,8 m
b = OD + 0,7
b = OD + 0,4
b = OD + 0,7
über 0,8 m bis 1,4 m
b = OD + 0,85
über 1,4 m
b = OD+1,0
Tabelle 2: Lichte Mindestbreite für Gräben mit betretbarem Arbeitsraum nach DIN 4124
Für Abwasserleitungen gilt entsprechend DIN EN 1610:
Rohrdurchmesser
Mindestbreite
DN bis 225 mm
Außendurchmesser + 0,4 m
DN bis 350 mm
Außendurchmesser + 0,5 m
Tabelle 3: Abhängigkeit von der Rohrnennweite
Grabentiefe [in m]
Mindestbreite [in m]
bis 1,0
keine Vorgabe
bis 1,75
0,8
1,75–4,0
0,9
über 4,0
1,0
Tabelle 4: Abhängigkeit von der Grabentiefe
Mindestabstände mehrerer Rohre in einem Graben
Werden zwei oder mehr Rohre in demselben Graben oder unter derselben Dammschüttung verlegt, muss der horizontale Mindestarbeitsraum für den Bereich zwischen den Rohren eingehalten werden. Falls nicht anders angegeben, sind dabei für Rohre bis einschließlich DN 700 0,35 m und für Rohre größer als DN 700 0,5 m einzuhalten. Muss der Zwischenraum betreten werden, gilt als Mindestabstand entsprechend: 1/2 Rohrdurchmesser d1 (Rohr 1) + 1/2 Rohrdurchmesser d2 (Rohr 2).
Grundsätzlich gilt:
Die Herstellung der Leitungszone und der Hauptverfüllung sowie die Entfernung des Grabenverbaus sind so auszuführen, dass die Tragfähigkeit der Rohrleitung den Planungsanforderungen entspricht.
Die Grabensohle muss entsprechend dem Gefälle der Rohrleitung hergestellt und sollte nach Möglichkeit nicht unnötig aufgelockert werden.
Eine Nachverdichtung des Grabens ist für eine ausreichende Standfestigkeit notwendig.
Der Rohrgraben muss bis zum Abschluss der Einbauarbeiten wasserfrei sein.
In der Grabensohle ist im Muffenbereich eine geringe Vertiefung auszubilden, damit die Muffe nicht auf der verdichteten Sohle aufliegt und es dabei zu Punktbelastungen kommt.
Nach Aushub ist die Grabensohle von Steinen (über 16 mm Korndurchmesser oder scharfkantige Vorsprünge sind nicht zulässig) oder sonstigen Unebenheiten zu befreien.
Das Rohrauflager soll eine gleichmäßige Druckverteilung im Auflagerbereich sicherstellen und ist mit Material aus Sand, Kies oder Beton in einer Mindeststärke von 100+1/10 der Nennweite des Rohres auszubilden (Beispiel: Rohr DN 100, Mindestauflager: 100+10 mm = 110 mm = 11 cm).
Für biegeweiche Rohre ist ein direktes Betonauflager nur mit einer Zwischenschicht aus Sand oder Feinkies in den o. g. Mindeststärken zulässig.
Die verlegten Rohre sind gut zu fixieren, da leere Leitungen im offenen Graben bei Grundwasser oder Wassereinbrüchen aufschwimmen können (Auftrieb).
Anschlüsse an Spezialbauwerke, Schächte usw. müssen gelenkig ausgeführt werden, wenn Setzungsunterschiede zu erwarten sind.
Vor dem Zusammenziehen sind die Rohre an den Verbindungsstellen gründlich zu reinigen und sorgfältig zu trocknen.
Das Rohr ist unter leichtem Seilzug zusammenzuziehen und zu richten, wobei noch leichte Leitungskrümmungen vorgenommen werden können.
Die Abwinkelung darf bei Nennweiten von 600 bis 1.000 mm 1º, bei Nennweiten von 250–300 mm 2º nicht überschreiten.
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Das Einbetten der Rohrleitung ist Teil der Ausbildung des Rohrauflagers. Im Bereich der Leitungszone von 30 cm um das Rohr darf nur steinfreier, verdichtungsfähiger Boden mit leichtem Gerät lagenweise eingebaut werden. Der Boden hat dieselben Anforderungen zu erfüllen wie das Material des Rohrauflagers.
Der Einbau von Seiten- und Hauptverfüllung darf erst vorgenommen werden, wenn die Rohrverbindungen und die Bettung zur Aufnahme von Lasten bereit sind. Vor dem Verfüllen wird empfohlen, die Entwässerungsleitung auf Wasserdichtigkeit zu überprüfen.
Ab 30 cm über Rohrscheitel darf nichtbindiger und bindiger, jedoch stets verdichtungsfähiger Boden lagenweise mit mittleren Verdichtungsgeräten eingebaut werden. Schwere Verdichtungsgeräte sind erst 1 m über der Rohrsohle zulässig.
Schematische Darstellung der Rohrsohle und Verfüllung (Bettung Typ 1 – Regelausführung – zulässig für alle Bodenarten), Quelle: Andres
Auf Fels oder festgelagerten Böden ist eine Mindestbettung von 15 cm erforderlich.
Verlegung von Dränrohren
Während der Bauphase ist stets darauf zu achten, dass kein Schmutz bzw. keine Fremdkörper in die Rohre bzw. in die Schächte gelangen. Während und direkt nach der Bauphase ist mit einer erhöhten Schmutzfracht von den angeschlossenen Flächen zu rechnen.
Zur Herstellung einer Sickerraumsohle (Boden ab Grabensohle bis Beginn der untersten seitlichen Schlitze, abhängig vom verwendeten Drähnrohr) wird das Rohr bis zum Beginn der Schlitze in verdichtungsfähigem Boden mit hohem Feinkornanteil (kf ≤ 10-6 m/s) und einem Größtkorndurchmesser von 16 mm eingebettet. Der Boden soll, um Beschädigungen zu vermeiden, nicht maschinell verdichtet werden. Bei der lagenweisen Verdichtung ist darauf zu achten, dass das Rohr nicht durch das Verdichtungsgerät beschädigt wird. Der vorgegebene Verdichtungsgrad ist herzustellen. Die Oberfläche der Sickerraumsohle ist mit einer Neigung von ca. 1:3 zum Rohr einzubauen.
Das Einbringen des Filtermaterials in der Leitungszone darf nur lagenweise erfolgen (20 cm Dicke). Ein grundsätzliches Abkippen des Bodens ab Grabenoberkante ist nicht zulässig. Die Fallhöhe des einzubringenden Bodens über den Rohrscheitel darf 1 m nicht überschreiten. Es wird empfohlen, bis 30 cm über den Rohrscheitel den einzufüllenden Boden mit der Baggerschaufel einzubringen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schaufel nicht das Rohr berührt. Das Verdichten des Filtermaterials hat lagenweise zu erfolgen. Bei Verbau ist dieser schrittweise (lagenweise) zu entfernen.
Das Filtermaterial darf nur aus Böden der Bodengruppe G1 (nichtbindiger Boden GE, GW, GI, SE, SW, SI) bestehen. Bei gebrochenem Bodenmaterial darf der Größtkorndurchmesser 8 mm und bei Rundkorn 16 mm nicht überschreiten.
Checkliste Entwässerungs- und Dränarbeiten im GaLaBau
Bei der Verlegung von Entwässerungsrohren im GaLaBau gibt es einige Dinge zu beachten, um schlussendlich ein gutes Arbeitsergebnis zu erlangen - vom Transport, über die Herstellung der Leitungsgräben, bis hin zum korrekten Einhalten der Mindestabstände bei mehreren Rohren in einem Graben.
Verdichten des Filtermaterials in der Leitungszone
Das Verdichten des Filtermaterials bis 30 cm über Rohrscheitel darf nur mit leichtem Verdichtungsgerät oder mit Handstampfer erfolgen. Um eine Beschädigung des Rohrs zu vermeiden, ist ein Berühren des Verdichtungsgeräts mit dem Rohr nicht zulässig.
Mindestdurchmesser von Entwässerungsrohren
Der erforderliche Durchmesser von Rohrleitungen wird durch hydraulische Berechnungen ermittelt. Erdverlegte Rohrleitungen müssen davon unabhängig immer einen Mindestdurchmesser von DN 100 aufweisen.
Verlegetiefe
Entwässerungsrohre sollten grundsätzlich frosttief (mind. 80 cm unter Belagsoberkante) verlegt werden
Mindestgefälle
Rohrleitungen müssen (für Wartungsarbeiten) leerlaufen können und müssen daher ein Mindestgefälle aufweisen. Für Entwässerungsleitungen außerhalb von Gebäuden ist dieses wie folgt zu berechnen (DN = innerer Rohrdurchmesser).
DN 100
1:DN = 1 %
DN 125
1:DN = 0,8 %
DN 150
1:DN = 0,667 %
ab DN 200
1:DN = 0,5 %
Mindestgefälle von Rohrleitungen
Ein Höchstgefälle von 5 % ist dabei immer einzuhalten.
Außerdem gilt: Je geringer das Gefälle, desto größer muss der Querschnitt sein und umgekehrt.
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